Der aktuelle Trend zur Veröffentlichung selbst kommentierter Spiele (“Let`s Play”) wirft immer wieder die Frage der Urheberrechte auf. Die Rechte an den Spielen selbst liegen klar bei den jeweiligen Herstellern. Die unter zuhilfenahme eines Spiels erstellten Videos hingegen befinden sich nach Ansicht vieler Autoren in einer rechtlichen Grauzone. Wir haben dies zum Anlaß genommen um etwas Licht ins Dunkel zu bringen und haben eine Umfrage unter den größten Spieleherstellern aus dem Bereich Rollenspiele und Co.  gestartet. Hier das Ergebnis.

Um die Frage des Urheberrechts in Bezug auf let`s play Videos etwas genauer zu untersuchen, haben wir einmal bei den größeren Publishern nachgefragt: Wie sehen sie das Thema let`s play Videos. Zurück kamen unterschiedliche Antworten, die zwar nicht Rechtsbindend sind, aber doch eine gewisse Richtung andeuten. Soviel gleich im Voraus: Die meisten Publisher erkennen das Potential der let`s play Videos. Das beste Beispiel ist hier wohl Daedalic Entertainment. Der Publisher überraschte uns mit dieser überaus positiven Einstellung zum Thema let`s play und deren Autoren:

„So befürworten wir Anfragen von Let’s Playern in der Regel und arbeiten mit einigen auch direkt zusammen, laden sie zu uns in unser Entwicklerstudio ein und vernetzen uns aktiv mit ihnen. Wir halten viele Let’s Player für sehr fähige Berichterstatter, die Spaß an unseren Produkten haben und diesen mit ihren Zuschauern teilen.“

 

Die Aussagen der Publisher

Einig sind sich alle, sie stehen solchen Videos grundsätzlich positiv gegenüber, ja wollen solche Videos z.T. sogar fördern. Und das ist durchaus keine Selbstverständlichkeit! Prinzipiell sieht es so aus, dass jeder Publisher die Veröffentlichungen aber auch mit einigen Einschränkungen belegt. Als erstes wäre hier sicher der kommerzielle Umgang zu nennen. Denn mit dem Videomaterial darf man nicht ohne die ausdrückliche Bestätigung des Publishers Umsatz generieren, so zumindest der Vertreter von THQ:

„Problematisch ist es jedoch, wenn der Content in irgendeiner Form monetarisiert werden soll. Da hierbei der Herausgeber der “Let’s Play It”-Videos versucht mit Inhalten von THQ Geld zu verdienen, bedarf es hierzu vorab einer schriftlichen Genehmigung durch die europäische Rechtsabteilung von THQ in UK.“

Und das ist auch verständlich – man sollte es auch erst gar nicht versuchen. Weiter scheint es den Unternehmen dabei wichtig, dass die Veröffentlichungen in gewisser Hinsicht auch redaktionelle Ziele verfolgen, also das Spiel auch Besprochen wird. Wichtig dabei ist auch ein fairer Umgang, den alle Publisher verlangen:

„Videos, die nur erstellt werden würden, um darin unsere Produkte zu diskreditieren, würden wir nicht tolerieren.“

Diese Aussage von Daedalic Entertainment ist aber nicht so zu verstehen, dass keine negativen Kommentare zum Spielinhalt erscheinen dürfen – vielmehr liegt die Betonung auf „nur“, also der Einseitigkeit oder unbegründeten Kritik. Und mal ehrlich: auch wir wollen keine Videos sehen, die nur zur Verunglimpfung eines Spieletitels erstellt wurden. Diese haben weder Informations- noch Unterhaltungswert. Darunter fallen übrigens auch unangebrachte Veränderungen der Spielszenen (Nude-patches etc.). Ebenfalls keine Toleranz wollen einige gegenüber der Veröffentlichung von Videos zeigen, die z.B. Presse-Release Versionen von Spielen zeigen.

Weiter wird auch von vielen darauf hingewiesen, dass in ihren publizierten Spielen durchaus Material vorkommt, bei dem andere Unternehmen das Urheberrecht besitzen. Und für diese können die Publisher selbstverständlich keine Stellung beziehen. Das Lizenzrecht der Publisher kann nicht ohne weiteres mit einer Unterlizenz weitergegeben werden. Beispiele für die Lizenzrechte Dritter wäre etwa ein Soundtrack oder auch die ein und andere Titelmusik. Um also auch diese zeigen zu dürfen, müsste der let`s play Autor sich die Genehmigung des ursprünglichen Rechteinhabers einholen – und das kann kompliziert werden.

Falls doch einmal ein Video in Youtube, trotz Zustimmung des Publishers gesperrt wird, so sollte man nicht gleich in Panik geraten:

„Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass YouTube automatisiert nach Urheberrechtsverstößen sucht. Es kann daher passieren, dass Content automatisch als ein Verstoß gekennzeichnet wird, bei dem die o.g. Rahmenbedingungen eingehalten werden. Hier muss dann immer der Einzelfall geprüft werden.“

 

Die Bedeutung der Stellungnahme der Publisher für let`s play Autoren

Was also können wir aus den Stellungsnahmen der Publisher entnehmen, welche Lehren ziehen? Zum ersten etwas sehr positives: Alle Publisher sehen das Potential dieser Videoart, alle begrüßen die Erstellung grundsätzlich und freuen sich über die Beteiligung der Community. Und diese ehrlich gemeinte Aussage lässt uns alle erst einmal grundsätzlich hoffen und aufatmen. Es sieht so aus, als müssten wir nicht so schnell mit Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen rechnen – und das ist gut so. Weiter geben uns die Aussagen auch auf den Weg, dass die Publisher uns bei dieser Arbeit durchaus unterstützen wollen, und auch interessiert an unserer Arbeit sind. Jedoch – aber das ist verständlich und keine überzogene Forderung – immer nur im gewissen Rahmen. Der Toleranz der Publisher sollte mit einer Einhaltung der von ihnen geforderten Rahmenbedingungen begegnet werden. Keine Diskreditierung der Spiele, keine unbegründete Kritik (also Kritik der Kritik willen) – und etwas Qualität bei den Kommentaren, den Informationswert der Videos nicht vernachlässigen.

Zusammenfassend können folgende Aussagen aus Sicht der verschiedenen Publisher festgemacht werden:

  1. Prinzipielle Tolerierung und Begrüßung von let`s play Videos.
  2. Autoren solcher Videos sollen dennoch zunächst beim Unternehmen anfragen – nicht aus Schikane, sondern aus Interesse des Unternehmens.
  3. Möchte man mit diesen Videos Geld verdienen, bedarf es der SCHRIFTLICHEN Bestätigung der Rechtsabteilung des Unternehmens!
  4. Videos sollten Informationswert besitzen, vergleichbar einem Testvideo.
  5. Keine Diskreditierung, kein Schindluder mit den Spielen, keine Inhalte die der Öffentlichkeit eigentlich noch nicht zugänglich sein sollten.
  6. Urheberrechte Dritter müssen beachtet werden.
  7. Bei Content-Treffern mit Urheberrechtsverstößen in Videoportalen nicht gleich schwarz sehen, wenn alle anderen Punkte beachtet wurden.
* Hier gab es durchaus unterschiedliche Rückmeldungen. Während Daedalic Entertainment eine vorherige Anfrage wünschte, so teilte uns Ubisoft mit, man könne erst einmal das Video hochladen – und dann bei Problemen kontaktieren. Wir empfehlen daher aber immer: fragen kostet nichts und man ist auf der sicheren Seite

 

Unsere Meinung: Publisher überraschen uns

Wir müssen ehrlich sein – die Antworten und Stellungsnahmen der Publisher haben uns ein wenig überrascht. Wir hätten uns eine derart positive Einstellung gegenüber let`s play Videos nicht erwartet. Alle Beschränkungen und Probleme, die Publisher bei let`s play Videos sehen, sind verständlich und keineswegs überzogen – und nichts was wir nicht auch von einem guten let`s play Video bzw. Autor erwarten!
Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen Publishern, die unsere Anfragen beantwortet haben und sich viel Zeit genommen haben, auch allen let`s play Autoren eine Richtschnur zu geben. Zum Schluss müssen wir aber noch einmal mit aller Deutlichkeit auf eines hinweisen – denn es passiert immer wieder, dass solche Aussagen missverstanden werden:
Die Toleranz der Publisher im Hinblick auf dieses Thema ist nicht gleichzusetzen mit einem Rechtsanspruch für einen Videoautoren! Das Erstellen dieser Videos ist und bleibt eine Nichteinforderung des Urheberrechtsanspruches, eine Duldung. Man sollte sich also die Aussagen der Publisher auch wirklich zu Herzen nehmen, möchte man auch weiterhin die Vorzüge von let`s play Videos genießen können!

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